B2A – Business-to-Administration
Unternehmen können nicht nur geschäftliche Beziehungen mit privaten Konsumenten (B2C), mit ihren Mitarbeitern oder mit anderen Unternehmen (B2B) eingehen, sondern auch mit Behörden. Dabei werden zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen Informationen ausgetauscht und Geschäfte abgeschlossen.
B2A beschreibt die Beziehung zwischen einem Unternehmen und einer Behörde. Dabei steht das Akronym B2A für „Business-to-Administration“. Ebenfalls etabliert hat sich das Kürzel B2G („Business-to-Government“). Die Geschäftsbeziehung umfasst sowohl den Handel als auch die Kommunikation zwischen den Parteien.
Was ist B2A?
Allgemein umfasst B2A jede Art einer Beziehung zwischen Behörden und Unternehmen. Dabei ist eine Behörde für die Erfüllung von gesetzlich festgelegten Aufgaben zuständig. Öffentliche Verwaltungen sind Anlaufstellen für jegliche Rechtsbelange, gehen aber auch im Bereich der Lobbyarbeit eine Beziehung mit Unternehmen ein. Auch eine dritte Form der Zusammenarbeit von Unternehmen und Behörden wird als B2A-Beziehung verstanden: die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Hierbei ist der Staat der öffentliche Auftraggeber und ein Unternehmen der private Auftragnehmer.
Um Prozesse sowohl für Unternehmen als auch für Behörden zu vereinfachen, findet die Kommunikation im B2A zunehmend online statt. Für Unternehmen ist dabei die deutlich schnellere Bearbeitung von Anträgen besonders attraktiv und verspricht eine Steigerung der Effektivität. So können z. B. Formulare direkt heruntergeladen oder Steuerbeträge überwiesen werden. Die Zusammenarbeit im B2A-Bereich ist meistens auf eine längere Zeitspanne ausgelegt und durch ein hohes Auftragsvolumen gekennzeichnet. Dementsprechend ist eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen den Parteien unabdingbar.
Behörden gehen geschäftliche Beziehungen auch mit anderen Marktteilnehmern ein. Dazu gehören andere öffentliche Verwaltungen (A2A) und private Endverbraucher (A2C).
Mögliche Szenarien von B2A
Im Bereich von B2A gibt es sehr unterschiedliche Ansatzpunkte. Unternehmen und Behörden interagieren aus ganz unterschiedlichen Gründen miteinander. Mal geht es um Geschäftsbeziehungen, mal werden formelle Prozesse abgehandelt und mal vermittelt ein Amt neue Mitarbeiter. Das hängt selbstverständlich von der Art der Behörde ab.
Kauf von Produkten und Dienstleistungen
Die klassische Form einer geschäftlichen Beziehung ist der Kauf von Produkten oder Dienstleistungen. Behörden greifen oftmals auf Angebote von privaten Firmen zurück. Vor allem herrscht eine große Nachfrage nach technologischen Lösungen, um beispielsweise die hohen Datenmengen sichern zu können.
Online-Abwicklung von Prozessen
Um die Zusammenarbeit vor allem aus Sicht der Unternehmen zu vereinfachen, bieten zunehmend mehr öffentliche Verwaltungen eine Auswahl von Dienstleistungen online auf ihrer Website an. Dort können Vorlagen für notwendige Dokumente oder Anträge heruntergeladen und oftmals direkt an die jeweilige Verwaltung gesandt werden. Zusätzliche Leistungen können die Aktualisierung von Unternehmensinformation, Zahlungsabwicklungen oder die Beantwortung von spezifischen Fragen sein.
Zusammenarbeit bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter
Sind Sie als Unternehmen auf der Suche nach neuen Mitarbeitern, kann sich der Zusammenschluss mit öffentlichen Verwaltungen lohnen. In diesem Zusammenhang sollten Sie das Jobportal der Bundesagentur für Arbeit kennen. Als Unternehmen schalten Sie Ihre Stellenanzeigen dort kostenlos und profitieren von der erhöhten Reichweite. Da sowohl die Arbeitsvermittlung als auch die Berufsberatung zu den Hauptaufgaben der Agentur zählen, bringt ein umfangreicheres Angebot an freien Position auch einen Nutzen für die Behörde.
Lobbyismus
Ziel der Lobbyarbeit ist die gezielte Einflussnahmen von Unternehmen auf politische Entscheidungen. Der Lobbyismus ist Teil des Public Affairs Managements, die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Gesellschaft. Die Umsetzung erfolgt durch Unternehmensverbände oder Public-Affairs-Agenturen, die im Auftrag eines Unternehmens agieren. Im Mittelpunkt stehen die Interessen des Unternehmens, die im Rahmen der Gesetzgebung vermittelt werden sollen. Häufig genutzte Methoden sind Presserklärungen oder Anzeigekampagnen.
Öffentlich-private Partnerschaft
Die Art einer Zusammenarbeit zwischen dem Staat als öffentlichem Auftraggeber und einem Unternehmen als privaten Auftragnehmer ist nicht konkret definiert. In einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) bringen beide Partner ihre verfügbaren Ressourcen wie Personal, Kapital oder Fachwissen ein, um gemeinsam ein Projekt zu realisieren. Somit handelt es sich bei reinen Finanzierungsgeschäften nicht um eine ÖPP. Die jeweiligen Funktionen der beiden Parteien sind konkret definiert: Das Unternehmen trägt die Verantwortung dafür, dass die Leistung erbracht wird, und die Behörde gewährleistet, dass die gemeinsamen Ziele eingehalten werden. Die Kooperation kann unterschiedlich ausgeprägt sein, ist jedoch in jedem Fall vertraglich geregelt und langfristig ausgelegt.
Was ist besonders im B2A?
Besteht bei öffentlichen Verwaltungen ein Bedarf an Dienstleistungen oder Produkten, wie z. B. technologischen Lösungen zur Datenverarbeitung oder die Umsetzung eines Bauvorhabens, vergeben Behörden die entsprechenden Aufträge an private Unternehmen. Für Unternehmen sind solche Aufträge attraktiv, bedeuten sie doch in aller Regel eine sichere Einnahmequelle. Um als Unternehmen Behörden von den eigenen Produkten bzw. Dienstleistungen zu überzeugen, kommen Marketingmaßnahmen im B2A zum Einsatz. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Kommunalmessen, die sich direkt an Gemeinden richten. Unternehmen haben dort die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen vorzustellen, die zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben dienen. Dabei kann es sich beispielsweise um Produkte oder Innovationen zur Abfallentsorgung oder Energie- und Wasserversorgung handeln. Aber auch in vielen anderen Bereichen sind Beziehungen zwischen Unternehmen und Behörden denkbar und wichtig.