Impressum für Facebook-Seiten
Wer eine offizielle Facebook-Seite für sein Unternehmen betreibt, sollte auf dieser stets auch ein Impressum integrieren. Schon ein unvollständiger Nachweis oder eine fehlerhafte Verlinkung kann eine Abmahnung zur Folge haben. War die korrekte Einbindung des entsprechenden Textes in der Vergangenheit noch ein Problem, hat das soziale Netzwerk 2014 schließlich reagiert und bietet Nutzern nun die Möglichkeit, das Impressum unkompliziert und rechtssicher auszuweisen.
Impressumpflicht für Unternehmensseiten
Jede Unternehmensseite braucht ein Impressum. Welche Informationen dieses enthalten muss und welche Darstellungsoptionen bestehen, regelt das deutsche Telemediengesetz. Diese Pflicht zur sogenannten Anbieterkennzeichnung greift bei jedem „geschäftsmäßigen“ Online-Angebot – ausgenommen sind nur rein private Seiten. Dass dieses Gesetz damit auch bei jeder Unternehmenspräsenz in sozialen Medien greift, wissen viele Betreiber nicht. Doch auch auf Facebook gilt: Das Impressum muss für den Besucher „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ (§ 5 Abs. 1 TMG) platziert werden.
Ausführliche Informationen zur allgemeinen Impressumspflicht finden Sie in unserem Ratgeber.
Impressum bei Facebook
Lange bestand keine Möglichkeit, das Impressum an geeigneter Stelle in den Facebook-Profilen zu platzieren, um die durch das Gesetz geforderte Sichtbarkeit zu gewährleisten. 2014 reagierte das Unternehmen auf diesen Zustand und führte für die Nutzer ein integriertes Impressumfeld ein. Unter dem Reiter „Info“ findet man neben den wichtigsten Seiteninformationen nun auch das Impressumfeld. Dort hat jeder Nutzer 2.000 Zeichen Platz, um die erforderlichen Daten einzutragen. Sollte der Impressumtext zu lang sein, kann er gekürzt wiedergegeben und das vollständige Impressum verlinkt werden. Das integrierte Impressum steht für alle geschäftsmäßigen Profile und Fanseiten zur Verfügung.
Impressum bei Facebook einbinden – Schritt für Schritt
Dank der Impressumsfunktion kann jeder Seitenbetreiber mit wenigen Schritten sein Impressum auf der Facebook-Seite einbinden. Das funktioniert folgendermaßen:
- Innerhalb des eigenen Profils den Reiter „Info“ aufrufen.
- Eine Übersicht der Profilinformationen (Name, Themen, Adresse usw.) öffnet sich.
- Personalisierbares Feld mit dem Titel „Impressum“ anklicken.
- Gesetzliche Pflichtinformationen zur Anbieterkennzeichnung eintragen.
- „Änderungen speichern“ auswählen.
Um ein Impressum für Facebook zu erstellen, das allen rechtlichen Anforderungen genügt, kann man auch online auf einen Facebook-Impressum-Generator zurückgreifen. Viele Kanzleien oder andere Rechtsberatungen bieten zudem kostenlose Tools oder ein Muster-Impressum für Facebook als Vorlage an.
Alternativ: Impressum verlinken
Aufgrund der wenigen verfügbaren Zeichen im Facebook-Impressumsfeld ist es zur gängigen Praxis geworden, einen externen Link zum Impressum auf der Unternehmenswebsite einzubauen. Wichtig ist dabei, direkt das Impressum und nicht nur die Startseite der Webpräsenz zu verlinken. Außerdem sollte der Link, um die eine leichte Erkennbarkeit zu gewährleisten, stets eindeutig benannt und wörtlich ausgewiesen werden. Es muss erkennbar sein, dass der Link zum Impressum führt. Das lässt sich durch den entsprechenden Ankertext, eine sprechende URL oder einen erläuternden Zusatz lösen.
Im Impressum selbst sollte der Hinweis angefügt werden, dass dieses ebenso für Social-Media-Auftritte gilt, und die entsprechenden Seiten (Facebook oder auch Twitter oder Google+) dort verlinkt werden.
Impressumpflicht: Aktuelle Urteile im Auge behalten
Dank des integrierten Feldes kann jeder Seitenbetreiber heute sein Impressum für Facebook unkompliziert auf seiner Profilseite einbauen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Ohnehin sollte man als Unternehmer stets die aktuelle Gesetzeslage und eventuelle Änderungen der Richtlinien im Auge behalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann.