Das sollten Sie über Steuern in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist vor allem bei Gründern eine beliebte Personalgesellschaftsform. Schließlich lässt sich eine GbR ebenso schnell und günstig gründen, wie sie einfach zu führen ist. Dazu braucht es mindestens zwei Gesellschafter und einen gemeinsam definierten Zweck. Allerdings täuscht die vermeintlich simple Gesellschaftsform häufig darüber hinweg, dass es beim GbR-Vertrag, GbR-Haftung, bei der GbR-Auflösung und auch bei den steuerrechtlichen Pflichten immer wieder Unklarheiten gibt.
In Deutschland existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Steuerarten. Wenn Sie eine GbR betreiben, ohne über Ihre steuerlichen Pflichten Bescheid zu wissen, nehmen Sie u. U. steuerliche oder sogar juristische Nachteile in Kauf. In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, was Sie bezüglich Steuern in einer GbR wissen sollten.
Welche Steuern muss ich in einer GbR zahlen?
Welche Steuerpflichten auf Sie zukommen, hängt zunächst davon ab, ob Sie Ihre GbR als Gewerbebetrieb oder als Freiberufler betreiben. Die Art der GbR geht meist aus den beruflichen Tätigkeiten der Gesellschafter hervor. Arbeiten die Gesellschafter freiberuflich und erwirtschaften dadurch Einkünfte für die GbR, definiert sich die GbR durch ebendiese freiberufliche Tätigkeit. Freiberufler sind u. a. in den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung, Steuerberatung, Technik, Kultur, Wissenschaft, Bildung und Erziehung tätig. Klären Sie unbedingt mit allen Gesellschaftern den Berufsstatus und inwiefern dieser in der GbR eine Rolle spielt.
Ihre GbR ist ganz eindeutig ein Gewerbebetrieb, wenn Sie im klassischen Sinne Produkte anfertigen, Handel betreiben und daraus Ihre Einkünfte erzielen. Eine gewerbliche GbR muss entsprechend beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, um anschließend eine Gewerbegenehmigung zu erhalten. Dafür sollten alle Gesellschafter anwesend sein. Gewerbeamt und Finanzamt arbeiten eng zusammen, um Sie über Ihre steuerlichen Pflichten aufzuklären und diese auch einzufordern.
Pflichten als Gesellschafter einer gewerblichen GbR
In einer gewerblich tätigen GbR zahlen Sie folgende Steuern:
Außerdem verpflichten Sie sich zur ordentlichen Bilanzierung, wenn Ihre GbR mehr als 60.000 Euro Gewinn im Jahr erzielt. Darunter reicht in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Pflichten als Gesellschafter einer freiberuflichen GbR
Besteht Ihre GbR ausschließlich aus freiberuflich tätigen Gesellschaftern, ergeben sich als steuerliche Pflichten:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
Die Gewerbesteuer fällt weg, schließlich ist Ihre freiberufliche GbR kein Gewerbe. Außerdem müssen Sie keine Bilanzen einreichen, was bei einer gewerblichen GbR der Fall wäre. Je nach Größe und Art der GbR kann es aber dennoch sinnvoll sein, eine Bilanz zu führen, denn mit ihr lassen sich z. B. Gesellschafteranteile besser berechnen. Im Fall einer Freiberuflergesellschaft reicht allerdings meist eine Einnahmenüberschussrechnung aus. Das ist den Gesellschaftern der GbR selbst überlassen, unabhängig vom erwirtschafteten Gewinn.
Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie als Freiberufler korrekt Steuern abführen.
Wie funktioniert die Umsatzsteuer in einer GbR?
In puncto Umsatzsteuer ist es nicht wichtig, ob Ihre GbR gewerblich oder freiberuflich ist. Entscheidend ist, ob Ihre GbR ein Unternehmen im klassischen Sinne ist, also eine Gesellschaft, die regelmäßig Leistungen oder Lieferungen erbringt. Dann greift die Umsatzsteuer von 19 Prozent bei jeder Transaktion. Sie findet sich in sämtlichen Rechnungen der GbR wieder, in diesem Fall als Vorsteuer. Im Rahmen einer Monats- bzw. Jahreserklärung kann diese Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet werden.
Gewinnverteilung und Versteuerung in einer GbR
Erwirtschaftet Ihre GbR Gewinn, wird dieser per Feststellungsbescheid vom Finanzamt den Gesellschaftern zugeordnet. Abhängig von Ihrer GbR können Sie dabei gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern selbst die Gewinnverteilung bestimmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es in Ihrer GbR Unterschiede hinsichtlich Kompetenzen, Aufgaben, Aufwand usw. gibt; also Gründe, weshalb bestimmte Gesellschafter mehr Gewinnanteile einfordern können als andere.
Steuererklärung in einer GbR
Bekommt ein Gesellschafter einen Gewinnanteil, muss dieser auch in seiner Steuererklärung auftauchen. Daher muss jeder Gesellschafter grundsätzlich eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben. Bei allen anderen Steuerarten, also bei der Umsatzsteuer und im Falle einer gewerblichen GbR bei der Gewerbesteuer, gilt die GbR selbst als Steuersubjekt. Sie müssen mindestens einmal im Jahr eine Jahressteuererklärung für die GbR abgeben.
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