Homeoffice: Welche Versicherung greift im Falle eines Unfalls?

Homeoffice ist in immer mehr Branchen möglich – nicht nur für Freiberufler und Selbstständige, sondern auch für Angestellte. Doch was ist, wenn im Homeoffice ein Unfall passiert? Während zumindest für Angestellte die Sachlage im Büro klar ist, scheint es beim Arbeiten von Zuhause aus Unsicherheiten zu geben. Erfahren Sie hier, wann die Unfallversicherung per Definition überhaupt greift, was Sie allgemein zum Thema Homeoffice und Versicherung wissen müssen und wie Sie sich bei einem Unfall während der Arbeitszeit in den eigenen vier Wänden verhalten sollten.

Welche Art der Homeoffice-Unfallversicherung gibt es für wen?

Zunächst muss man unterscheiden, welche Arten der Unfallversicherungen es überhaupt gibt und wer diese in Anspruch nehmen kann:

Arbeiternehmer sind während der Arbeitszeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend. Der Schutz greift sowohl am Arbeitsort als auch beim An- und Abfahrtsweg – das bedeutet also erst einmal, dass auch im Homeoffice diese Versicherung für Angestellte greift.

Die Versicherungssituation von Selbstständigen und Freiberuflern sieht etwas anders aus: Diese sind nicht über die private Unfallversicherung geschützt, sondern können sich entweder über eine Berufsgenossenschaft versichern oder eine private Unfallversicherung abschließen. Der Vorteil einer privaten Unfallversicherung ist, dass diese nicht nur im Homeoffice schützt, sondern auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub greift. Sie ist prinzipiell also nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Angestellte interessant.

Was genau versichert die (gesetzliche) Unfallversicherung?

Unabhängig davon, ob es sich um die gesetzliche oder um eine private Unfallversicherung handelt, ist es wichtig zu wissen, was genau die in Anspruch genommene Police abdeckt. Denn was so eindeutig klingt, ist es bei genauerer Betrachtung oftmals gar nicht. Um als Versicherungsfall zu gelten, muss eine Verletzung bzw. körperliche Beeinträchtigung durch einen Unfall vorliegen. Um die Definition eines Unfalls zu erfüllen, müssen demnach folgende Merkmale erfüllt sein:

Die Beeinträchtigung muss plötzlich und von außen durch ein unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis entstehen.

Tipp

Aus den relevanten Begriffen im obigen Satz ergibt sich die Eselsbrücke „PAUKE“.

Die Beschreibung schließt damit Unfälle, die durch Vorerkrankungen, Vorsatz oder Einfluss von Drogen herbeigeführt wurden, aus – diese werden also in keinem Fall durch eine Homeoffice-Versicherung abgedeckt. Allerdings zahlen gesetzliche Unfallversicherungen ggf. bei der Beeinträchtigung durch bekannte Berufskrankheiten, etwa wenn ein Arbeitnehmer immer wieder mit Gefahrenstoffen in Kontakt gekommen ist.

Ist ein Unfall gegeben, zahlen Unfallversicherungen

  • Leistungen für die ärztliche Behandlung,
  • Reha-Maßnahmen und
  • für die Anpassung der Lebensumstände an die neuen Bedingungen bzw. den Erhalt des Lebensstandards, z. B. wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft gelähmt sind oder verrentet werden.

Die konkreten Summen unterscheiden sich je nach vereinbarten Konditionen.

Wie verhält es sich mit der Unfallversicherung im Homeoffice?

Während bei Selbstständigen der Sachverhalt im Homeoffice meist einfacher ist – sofern vorhanden, greift die private Unfallversicherung ohnehin in allen Lebensbereichen –, ist die Situation bei Arbeitnehmern und der gesetzlichen Unfallversicherung etwas kniffeliger: Damit im Falle eines Unfalls im Homeoffice die Versicherung zahlt, muss der Vorfall eindeutig im Zusammenhang mit der Arbeit stehen bzw. dienstlich motiviert sein.

Der Grat zwischen beruflich und privat ist in vielen Fällen sehr schmal und wird von Versicherern sehr streng kontrolliert. Stehen Sie von Ihrem Schreibtisch auf, holen sich einen Kaffee aus der Küche und stolpern dabei, liegt kein Arbeitsunfall vor, denn auf die Gegebenheiten zwischen Arbeitszimmer und Küche hat der Arbeitgeber keinen Einfluss. Würde die Kaffeemaschine direkt neben dem Schreibtisch stehen, und Sie verunglücken beim Kaffeeholen, wäre die Situation eine andere. Beim Gang zum Briefkasten beispielsweise ist hingegen das Motiv entscheidend: Holen Sie einen wichtigen geschäftlichen Brief aus dem Kasten und verletzen sich dabei, ist es ein Fall für die Unfallversicherung – handelt es sich um private Post, haftet die Police nicht.

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Beispiele für die gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice

Um noch einmal zu verdeutlichen, wann im Homeoffice die Versicherung zahlt und wann nicht, folgen zwei beispielhafte Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden.

Beispiel-Fall 1: Eine Frau stolpert auf dem Weg in den Keller, wo ihre Büroräume liegen, und verletzt sich dabei an der Wirbelsäule. Obwohl der Weg dorthin auf Anordnung des Arbeitgebers geschah, haftete die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Der Grund: Die Frau kam aus der Küche, die zu ihrem privaten Lebensbereich gehörte. Sämtliche Wege zur Nahrungsaufnahme seien im Homeoffice nicht versichert, urteilte das Bundessozialgericht (Az.: B 2 U 2/15 R).

Beispiel-Fall 2: In einem anderen Fall kehrte eine Arbeitnehmerin nach einer Messe nach Hause ins Homeoffice zurück. Auf dem Weg ins Arbeitszimmer, von wo aus sie mit firmeneigener Software den Geschäftsführer anrufen sollte, stürzte sie bepackt mit Arbeitsmaterialien die Treppe hinunter. In diesem Fall entschied das Bundessozialgericht zugunsten der Arbeiternehmerin. Der Grund: Es lag eindeutig ein versicherter Betriebsweg vor (Az.: B 2 U 28/17 R).

Was Sie im Falle eines Unfalls im Homeoffice tun sollten

Die Beispiele zeigen in Teilen schon, welche Punkte entscheidend dafür sind, dass auch beim Arbeiten im Homeoffice die gesetzliche Versicherung gilt. Je mehr berufliche Aspekte beim Unfall eine Rolle spielen bzw. involviert sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung greift.

Im Falle eines Unfalls bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer insbesondere Folgendes: Dokumentieren Sie so detailliert wie möglich

  • den Unfallhergang,
  • den Ort,
  • den genauen Zeitpunkt und
  • alles, was in irgendeiner Form relevant sein könnte.

Halten Sie alles schriftlich fest und machen Sie Fotos, beispielsweise von der Treppe und/oder Ihrem Büro. Notieren Sie, ob und welche Arbeitsmaterialien Sie in der Hand hatten sowie ob und wann Sie wen angerufen haben, um von dem Unfall zu berichten. Letzteres kann in Hinblick auf Ihre Glaubwürdigkeit besonders wichtig sein: Haben Sie einen Unfall im Homeoffice und informieren Sie die Versicherung unmittelbar danach, erscheint das schlüssiger, als wenn Sie drei Tage warten. Im Einzelfall spielt aber natürlich auch die Schwere des Unfalls eine Rolle. Hilfreich ist auch, wenn Sie einen Zeugen des Unfallhergangs haben – was am Arbeitsplatz die Kollegen sind, sind im Homeoffice oft Familienmitglieder.

Tipp

Erwägen Sie, wenn nicht schon geschehen, den Abschluss einer privaten Unfallversicherung – diese schützt nicht nur im Homeoffice, sondern bei allen Freizeitaktivitäten und kann sehr gezielt nach individuellen Bedürfnissen gestaltet werden.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.

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