Gibt es ein Recht auf Homeoffice?
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung wird das Thema „Homeoffice“ immer aktueller. Für viele Arbeitnehmer sorgt die Heimarbeit nicht nur für mehr Flexibilität, sondern auch für eine bessere Work-Life-Balance. Da der Weg zur Arbeit entfällt, gewinnen Arbeitnehmer mehr Zeit für Familie, Freizeit und Hobbys, ohne Stunden reduzieren zu müssen und dadurch Lohneinbußen in Kauf zu nehmen. Doch längst nicht jeder Arbeitnehmer genießt den Luxus, von zu Hause arbeiten zu können. Wer kann einen Anspruch auf Homeoffice geltend machen?
Anspruch auf Homeoffice: Was sagt das Recht?
Während andere europäische Staaten, etwa die Niederlande, in Sachen Homeoffice bereits rechtlich bindende Regelungen getroffen haben, existiert in Deutschland bislang noch kein generelles Recht auf Homeoffice. Eine Ausnahme bildet der öffentliche Dienst: Hier legt § 16 Abs. 1 S. 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) fest, dass Dienststellen „[…] Beschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben auch Telearbeitsplätze, mobile Arbeitsplätze oder familien- oder pflegefreundliche Arbeits- und Präsenzzeitmodelle“ anbieten müssen – jedoch auch das nur, wenn die dienstlichen Möglichkeiten dies zulassen, also wenn mobiles Arbeiten grundsätzlich im Rahmen der ausgeführten Tätigkeit realisierbar ist.
Arbeitnehmer, auf die diese Regelung nicht zutrifft, haben hingegen grundsätzlich keinen Anspruch auf Homeoffice. Die Entscheidungsgewalt, ob Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten dürfen, liegt allein beim Arbeitgeber. Sofern noch keine Homeoffice-Regelungen im Betrieb eingeführt wurden, können Arbeitnehmer eine entsprechende Anfrage stellen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, einen Antrag auf Homeoffice abzulehnen.
Homeoffice in Zeiten der Corona-Pandemie: Um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen, arbeiten derzeit viele Menschen im Homeoffice. Die Krisensituation ändert allerdings nichts an der Gesetzeslage. Es besteht weiterhin kein generelles Recht auf Homeoffice. Um der unternehmerischen Fürsorgepflicht nachzukommen und den Betrieb weiterhin am Laufen zu halten, haben viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern dennoch mehr oder weniger spontan die Arbeit von zu Hause genehmigt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat weitere Informationen zum Recht auf Homeoffice in Zeiten der Corona-Pandemie zusammengefasst.
Anspruch auf Homeoffice: Regelungen im Arbeitsvertrag
Möchte der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice gewähren, kann dieser Anspruch in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Darin können auch der genaue Rahmen und die Bedingungen für die Heimarbeit festgeschrieben sein, z. B. wie oft Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten dürfen, wie die Erreichbarkeit sichergestellt werden soll, welche Arbeitsmaterialien dafür bereitgestellt werden oder wie mit Überstunden umgegangen wird. Galt der Anspruch auf Homeoffice noch nicht zu Beginn der Beschäftigung in einem Betrieb, können die Regelungen nachträglich durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ergänzt werden.
Anspruch auf Homeoffice durch Betriebsvereinbarung oder Tarifverträge
Ein Homeoffice-Recht muss aber nicht zwangsläufig in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können die Einführung und Bedingungen für die Heimarbeit regeln. Große Unternehmen mit Tarifverträgen können den Anspruch auf Homeoffice direkt in diesen festschreiben. Auch ohne Tarifverträge sind Vereinbarungen möglich, die das Recht auf Homeoffice regeln. So kann der Betriebsrat eines Unternehmens eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsführung aushandeln, um die generelle Zustimmung zum Homeoffice zu erhalten und die Bedingungen dafür zu regeln. Die Entscheidung darüber, ob Angestellte ein Homeoffice-Recht haben, fällt allein der Arbeitgeber. Der Betriebsrat kann das Recht also nicht erzwingen.
Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Homeoffice nahelegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er seinen Angestellten im Betrieb keinen Arbeitsplatz bereitstellen muss. Darüber hinaus können Arbeitnehmer eine Arbeit im Homeoffice ablehnen und weiterhin im Betrieb arbeiten, wenn sie das wünschen. Einen Homeoffice-Zwang gibt es nicht.
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Bedingungen für die Heimarbeit
Um Homeoffice anzubieten, ist es sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht wichtig, die Bedingungen für die Heimarbeit vertraglich festzulegen. Doch auch bei bestehenden Vereinbarungen kann der Arbeitgeber untersagen, dass ein Arbeitnehmer sein Recht auf Homeoffice durchsetzt, beispielsweise wenn die Anwesenheit eines Mitarbeiters an einem Tag zwingend erforderlich ist oder aus sonstigen betrieblichen Gründen. Folgende Fragen müssen daher geklärt werden, wenn ein Unternehmen Homeoffice einführen möchte:
- Kann der Job überhaupt von zu Hause aus wahrgenommen werden? Während Büroangestellte Aufgaben in den meisten Fällen auch am heimischen Schreibtisch erledigen können, gibt es Berufsgruppen, die eine zwingende Anwesenheit am Arbeitsplatz erfordern, z. B. Ärzte, Beschäftigte im Einzelhandel oder Handwerker.
- Wie oft dürfen Arbeitnehmer Homeoffice in Anspruch nehmen?
- Wie steht es um die Erreichbarkeit?
- Gibt es Kernarbeitszeiten, in denen der Mitarbeiter am heimischen Arbeitsplatz erreichbar sein muss?
- Wie werden Überstunden behandelt? Sind Überstunden überhaupt möglich?
- Wie werden Pausen gehandhabt?
- Gibt es eine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu erfassen?
- Welche Arbeitsmaterialien kann und möchte der Arbeitgeber bereitstellen?
- Wie kann der Daten- und Arbeitsschutz sichergestellt werden?
Homeoffice-Gesetz: Wie sieht die Zukunft aus?
Ob und wann es einen gesetzlichen Anspruch für Homeoffice in Deutschland geben wird, ist noch nicht klar. Immer wieder gibt es Vorstöße von Seiten der Politik, die das Recht auf Homeoffice fest im Gesetz verankern wollen. Bislang blieben diese Bemühungen jedoch erfolglos. Selbst wenn es irgendwann zu einem Homeoffice-Gesetz kommt, steht fest, dass dieses Recht auf Homeoffice nicht bedingungslos für jeden Arbeitnehmer gelten kann. Viele Angestellte müssen zur Ausübung ihres Berufs im Betrieb anwesend sein. Darüber hinaus können auch Teamarbeiten und betriebliche Gründe einen Anspruch auf Homeoffice beschränken. Ein Homeoffice-Gesetz, das für jeden Arbeitnehmer im gleichen Umfang gilt, wird es daher in absehbarer Zeit nicht geben. Viele Arbeitgeber sind jedoch mittlerweile bereit, ihren Angestellten die Heimarbeit und somit mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys zu ermöglichen.
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