Direkte und indirekte Steuern
Steuern gibt es bereits seit dem Altertum. Heute dienen sie zur Finanzierung des Staates mit allen seinen Einrichtungen und öffentlichen Aufgaben – beispielsweise zur Unterstützung wirtschaftlich Schwächerer durch Sozialleistungen und zur Lenkung (wie über die Tabaksteuer). Das grundlegende Gesetz für das Steuerrecht in Deutschland ist die Abgabenordnung (AO).
Wie international üblich unterscheidet man auch in Deutschland generell zwischen direkten und indirekten Steuern. Doch worin unterscheiden sich die beiden Steuerarten genau und welche Steuern fallen jeweils unter die beiden Kategorien?
Steuerschuldner und Steuerträger
Steuern lassen sich generell nach ihrer Erhebungsart in direkte und indirekte Steuern einteilen. Wichtige Begriffe für die Unterscheidung der beiden Steuerarten sind der Steuerschuldner und der Steuerträger.
- Der Steuerschuldner schuldet dem Staat durch Gesetz Steuern und ist direkt zu ihrer Zahlung verpflichtet. Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person (etwa ein Unternehmen) handeln.
- Der Steuerträger trägt letztlich die Steuerlast, unabhängig davon, wer die Steuer tatsächlich zahlt. Auch der Steuerträger kann sowohl eine Person als auch ein Unternehmen sein.
Außer nach der Erhebungsart lassen sich Steuern auch nach dem Gegenstand der Besteuerung einteilen. So gibt es einerseits Besitz- und Verkehrssteuern, andererseits Zölle und Verbrauchsteuern. Dabei knüpfen Besitzsteuern an Besitzwerte (Ertrag, Einkommen, Vermögen) an. Verkehrssteuern erfassen hingegen Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs – etwa die Umsatzsteuer, die Kfz-Steuer oder die Grunderwerbsteuer. Besitzsteuern sind direkte und Verbrauchssteuern indirekte Steuern, während es unter den Verkehrssteuern sowohl direkte als auch indirekte Steuern gibt.
Wann also ist eine Steuer direkt oder indirekt? Ob eine Steuer direkt oder indirekt ist, hängt vom Verhältnis des Steuerschuldners zum Steuerträger ab:
- Bei direkten Steuern sind der Steuerschuldner und der Steuerträger identisch. Dieselbe Person (ob natürlich oder juristisch), welche die Steuerlast tragen muss, zahlt sie auch.
- Bei indirekten Steuern sind der Steuerschuldner und der Steuerträger verschiedene Personen. Der Steuerträger zahlt die Steuer – unmittelbar oder über Zwischenstationen – dem Steuerschuldner, der sie wiederum an den Staat abführt.
Dabei können bei indirekten Steuern auch mehrere Steuerschuldner gegenüber einem Steuerträger auftreten, die dem Staat jeweils einen Teil einer Steuer schulden.
Direkte Steuern
Bei den direkten Steuern tritt der Staat dem Steuerschuldner unmittelbar gegenüber. Deshalb können bei ihrer Festsetzung auch dessen persönliche Verhältnisse in verschiedener Art berücksichtigt werden – dies geschieht etwa durch ihre Höhe und durch Freibeträge. Steuerpflichtige führen direkte Steuern selbst an den Staat ab, indem sie die Abgaben an das entsprechende Finanzamt zahlen. Direkte Steuern lassen sich nicht auf Dritte übertragen. Ausnahmen bilden die sogenannten Quellensteuern, die nicht erst beim Empfänger von Vergütungen, sondern schon an deren Quelle gezahlt werden. Bekannte Beispiele dafür sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragssteuer.
Einkommensteuer und Körperschaftssteuer
Die wichtigste Steuerart unter den direkten Steuern ist die Einkommensteuer, die (auch in Gestalt der Lohnsteuer) direkt auf das Einkommen natürlicher Personen zugreift und einen Teil davon für den Staat beansprucht. Parallel dazu sind juristische Personen, also insbesondere Unternehmen, dazu verpflichtet, von ihrem Gewinn Körperschaftssteuer zu zahlen. Einkommensteuer und Körperschaftssteuer hängen von der Höhe des Einkommens beziehungsweise Gewinns ab und gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates. Als Zuschlag zur Einkommens- und Körperschaftssteuer orientiert sich der Solidaritätszuschlag an der Höhe dieser beiden Steuerarten. Er beträgt in aller Regel 5,5 Prozent des jeweiligen Steuerbetrags, mit einigen Ausnahmen für Sonderfälle und Freigrenzen für geringere Einkommen.
Kfz-Steuer
Sobald ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird, fällt (mit einigen Ausnahmen) die Kfz-Steuer an. Aber auch nur so lange, wie das Fahrzeug angemeldet ist – das heißt, auf öffentlichen Straßen fahren darf. Zusammen mit der Mineralölsteuer trägt die Kfz-Steuer der Tatsache Rechnung, dass der Straßenverkehr hohe Kosten verschiedenster Art verursacht (wobei diese Steuern nicht zweckbestimmt erhoben werden).
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken, die zu Wohn-, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben und soll helfen, deren Kosten in Verbindung mit dem besteuerten Grundeigentum zu decken. Auch Erbbaurechte an Grundstücken fallen darunter. Das heißt, wenn das eigene Haus auf gepachtetem Boden steht, muss man dafür Grundsteuer zahlen.
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Mit der Erbschaftsteuer reagiert der Staat auf die Tatsache, dass Vermögenswerte einer verstorbenen natürlichen Person an einen oder mehrere Erben übergehen. Mit der Schenkungsteuer werden in Deutschland hingegen unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden besteuert. Juristische Personen sterben nicht und können daher auch nichts vererben. Daher gibt es für sie auch keine Erbschaftsteuer.
Hierzulande hat die Erbschaftsteuer die Form einer sogenannten Erbanfallsteuer. Das heißt, sie richtet sich nach dem konkreten Erwerb des jeweiligen Erben und nicht, wie beim System der Nachlasssteuer, nach dem hinterlassenen Vermögen als Ganzem. Dadurch ist es zum Beispiel möglich, an die Person des Erben geknüpfte Steuerpflichten und Freibeträge vorzusehen.
Kirchensteuer
Diese Steuer zahlen Mitglieder von Religionsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellen. Als Bemessungsgrundlage werden dafür die Einkommensteuer (bzw. Lohnsteuer) und auch die Grundsteuer herangezogen.
Indirekte Steuern
Bei den indirekten Steuern zahlt der Steuerträger nicht direkt an den Staat, sondern (wie der Name sagt) indirekt über Steuerschuldner. Zu den wichtigsten indirekten Steuern zählen:
Umsatzsteuer
Durch die Umsatzsteuer wird der Umsatz an Waren und Dienstleistungen in der Wirtschaft besteuert, und zwar über die gesamte Lieferkette hinweg: Jedes Unternehmen zahlt den Beitrag an den Staat, der seinem Mehrwert entspricht, also seinem Beitrag an dem Endwert des Produkts (daher der Name „Mehrwertsteuer“).
Bei dieser Steuer stehen einem Steuerträger mehrere Steuerschuldner gegenüber: Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen liefert, zahlt dafür Umsatzsteuer an das Finanzamt, die er seinen Kunden aber weiterberechnet. Allerdings erhält dieses Unternehmen bei Waren oder Dienstleistungen, die es selbst bezieht, die in den Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer zurück. Dadurch reicht es einen Teil der Umsatzsteuerschuld an seinen Lieferanten weiter, und so setzt sich das fort. Die Endkunden tragen die gesamte Steuerlast, die Unternehmen in der Lieferkette schulden dem Finanzamt nur jeweils ihren Teil davon. In Deutschland gibt es zwei Umsatzsteuersätze: 7 Prozent für Waren und Dienstleistungen, die der Staat fördern will (z. B. Lebensmittel) und 19 Prozent für alle anderen.
Verbrauchssteuern
Bei den Verbrauchssteuern handelt es sich um Abgaben, die für den Verbrauch bestimmter Waren oder Dienstleistungen anfallen. Auch die Umsatzsteuer ist im weiteren Sinn eine Verbrauchssteuer. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen fallen allerdings zusätzliche Steuern an. Der Staat erhebt sie beim jeweiligen Hersteller. Dieser reicht die Belastung dann über den Preis des Produkts an seinen Abnehmer weiter. Am Ende der Lieferkette steht schließlich der Verbraucher als Steuerträger. Und das ist auch die Absicht dabei. Wichtige Verbrauchssteuern sind neben der Umsatzsteuer die Tabak-, die Strom- und die Mineralölsteuer.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
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