EBIT: Das operative Ergebnis

Für ein aussagekräftiges Urteil über ein Unternehmen sind Sie auf Kennzahlen angewiesen, die einen (auch internationalen) Vergleich erlauben. Ein betriebswirtschaftlicher Wert mit dieser Eigenschaft ist unter anderem das EBIT. Doch bevor man mit dieser Zahl arbeitet, sollte man genau verstehen, was sie aussagt und wie man sie berechnet.

Was ist das Ebit? Definition und Erläuterung

Definition: EBIT

Das englische Akronym EBIT steht für „earnings before interest and taxes“ und beschreibt somit (vereinfacht) den Gewinn eines Unternehmens ohne Ausgaben und Einnahmen durch Zinsen und Steuern. Im Deutschen setzt man das EBIT auch mit dem operativen Ergebnis oder Betriebsergebnis gleich.

Die betriebswirtschaftliche Kennzahl EBIT wird im englischsprachigen Raum oft in Geschäftsberichten verwendet, steht allerdings zumindest in den USA außerhalb der US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles – allgemein anerkannte Buchführungsprinzipien der USA). Die Kennzahl dient dazu, das Ergebnis der betrieblichen Aktivitäten zu bewerten, ohne Einnahmen und Ausgaben durch Steuern und Zinsen einzubeziehen. Anders gesagt: Der Jahresüberschuss wird um Steuern und Zinsen bereinigt. Dieser Wert entspricht also nicht dem tatsächlichen Nettoergebnis, das man am Ende erzielt und das das Vermögen des Unternehmens erhöht oder verringert, sondern nur einem – allerdings nicht unwichtigen – Zwischenergebnis.

Allerdings ist die genaue Interpretation des Begriffs EBIT weder international einheitlich noch ganz klar festgeschrieben – auch in Deutschland nicht. So bedeutet der Wert in den USA zwar weithin genau das, was das Akronym aussagt, nämlich Gewinn vor Zinsen und Steuern, doch werden Zinseinnahmen oft noch hinzugerechnet. In Deutschland werden dagegen in der Regel auch noch außerordentliche und/oder einmalige Ertrags- und Aufwandsposten herausgerechnet, etwa Gewinne aus Veräußerungen oder außerplanmäßige Abschreibungen, also das außerordentliche Ergebnis. Welche Posten dabei genau miteinbezogen werden, unterscheidet sich aber von Fall zu Fall. sodass man hier auf weitere Erläuterungen angewiesen ist.

Fakt

Da die Kennzahl EBIT nicht genormt ist, existiert keine einheitliche Berechnungsweise dafür. Verschiedene Unternehmen verwenden nicht nur oft unterschiedliche Definitionen für den Wert, sondern lassen auch nicht immer dieselben Einzelposten einfließen, sodass die Ergebnisse nur eingeschränkt vergleichbar sind.

Solange man sich dieser Einschränkungen bewusst ist, kann man das EBIT aber zum Vergleich von Unternehmen heranziehen – nicht zuletzt auch über Ländergrenzen hinweg. Da die Steuern von Land zu Land anders ausfallen, ist die Kennzahl ein brauchbarer Gradmesser für den Vergleich des Geschäftserfolges. Insbesondere, da Zinseinnahmen und -ausgaben meist nichts mit den eigentlichen geschäftlichen Aktivitäten etwa eines Industrie-Unternehmens zu tun haben und deshalb auch wenig zur Beurteilung des betrieblichen Ergebnisses beitragen.

Fakt

Neben dem EBIT gibt es auch noch zwei weitere, ähnliche Kennzahlen: das EBITA (earnings before interest, taxes, and amortization) und das EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation, and amortization).

EBIT berechnen – so geht’s

Die EBIT-Berechnung unterscheidet sich von dem, was deutsche Unternehmer von der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) gewohnt sind. Sie kann allerdings die Grundlage für die Berechnung bilden, denn die Kennzahl taucht als Zwischenschritt auch in der GuV-Rechnung auf. Deshalb lässt sich das EBIT entweder nach Art des Gesamtkostenverfahrens oder des Umsatzkostenverfahrens berechnen. Beide Methoden liefern das EBIT ausgehend vom Umsatzerlös.

Nach Art des Gesamtkostenverfahrens:

  Umsatzerlöse
+/- Bestandsveränderungen
+ aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Materialaufwand
- Personalaufwand
= EBITDA
- Abschreibungen
= EBIT

Nach Art des Umsatzkostenverfahrens:

  Umsatzerlöse
- Herstellungskosten
= Bruttoergebnis vom Umsatz
- Vertriebskosten
- allgemeine Verwaltungskosten
+ sonstige betriebliche Erträge
- sonstige betriebliche Aufwendungen
= EBIT
Hinweis

Das Verhältnis zwischen Umsatz und EBIT nennt sich EBIT-Marge. Dieser Wert gibt den prozentualen Anteil des EBIT am Umsatz an.

Eine andere Methode, das EBIT zu berechnen, geht vom Jahresüberschuss (oder dem Jahresfehlbetrag) aus. Von diesem Betrag aus rechnet man quasi zurück, denn er enthält bereits Steuern und Zinsen. Diese Variante ist – wie man schnell erkennt – deutlich einfacher. Zudem müssen Sie den Jahresüberschuss ohnehin für Ihre Bilanz errechnen.

  Jahresüberschuss
+/- Ertragssteuern
+/- außerordentliches Ergebnis
+/- Zinsaufwand
= EBIT

Sie müssen bei diesem Verfahren also die Zinsen und Steuern, die Sie bereits bezahlt beziehungsweise erhalten haben, wieder herausrechnen.

Beispiel für die EBIT-Berechnung

Wir gehen in unserem Beispiel von zwei verschiedenen Unternehmen aus – aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlicher Finanzlage. Beide ermitteln ihr EBIT der Einfachheit halber nach demselben Verfahren und können deshalb verglichen werden. Während Unternehmen A einen Jahresüberschuss von einer Million Euro verbuchen konnte, ist Unternehmen B sogar auf 1,1 Millionen Euro gekommen. Unternehmen A lebt in einem Land mit einem hohen Steuersatz und muss daher 200.000 Euro Ertragssteuern zahlen. Zur Finanzierung hat die Firma ein Darlehen von 500.000 Euro aufgenommen und muss darauf 5 % Zinsen zahlen, pro Jahr also 25.000 Euro.

Das Land, in dem Unternehmen B ansässig ist, verlangt nur 120.000 Euro an Ertragssteuern. Außerdem finanziert sich dieses Unternehmen durch ein Darlehen von 200.000 Euro bei dem gleichen Zinssatz und ist mit 100.000 Euro an einem anderen Unternehmen beteiligt, das ihm 5.000 Euro Zinseinnahmen bringt. Im Ergebnis fallen 5.000 Euro Zinskosten an.

Unternehmen A

  1.000.000 € Jahresüberschuss
+ 200.000 € Ertragssteuern
+/- 0 € außerordentliches Ergebnis
+ 25.000 € Zinsaufwand
= 1.225.000 € EBIT

Unternehmen B

  1.100.000 € Jahresüberschuss
+ 120.000 € Ertragssteuern
+/- 0 € außerordentliches Ergebnis
+ 5.000 € Zinsaufwand
= 1.225.000 € EBIT

Obwohl Unternehmen B also einen höheren Jahresüberschuss einfahren konnte, ist das EBIT der beiden Firmen genau gleich. Nur die unterschiedlichen Besteuerungen und die verschiedenen Finanzierungen sorgen für die abweichenden Jahresüberschüsse. Unter dem Gesichtspunkt des EBIT waren beide Unternehmen gleich erfolgreich.

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